JA zum Reklamereglement am 18. Juni!

Argumentarium der Bieler SP zur Abstimmung über das Reklamereglement vom 18. Juni 2023

Participants à la conférence de presse / Teilenehmenden an der Pressekonferenz

  • Hervé Roquet, Président / Präsident PSR
  • Vinzenz Binggeli – Membre du comité directeur du PS Biennois et du comité du SP Biel-Stadt/Ost / Mitglied der Geschäftsleitung der SP Biel und Mitglied des Vorstandes der Sektion SP Biel-Stadt/Ost
  • Matilda Leonarz – Présidente de la section / Präsidentin der Sektion SP Biel-Stadt/Ost.
  • Josy Stolz, Co-présidente de la fraction PSR et membre du comité du PS Biennois / Co-Präsidentin der PSR-Fraktion und Mitglied der Geschäftsleitung der SP Biel
  • Nicolas Gschwind – Membre du PSR et actif dans la culture dans la défense des francophones / Mitglied des PSR, aktiv im kulturellen Bereich und in der Verteidigung der Französischsprachigen

JA zu einem zeitgemässen Reglement über die Reklame!

  • Das Reglement über die Reklame ist über zwanzig Jahre alt. Eine Aktualisierung ist wichtig, insbesondere um über die neuen Werbeformen zu berücksichtigen (z.B animierte Werbebildschirme).
  • Das revidierte Reglement setzt eine Tradition fort, welche sich bis anhin bewährt hat.
  • Es ermöglicht, die Umwelt zu schützen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, beispielsweise z. B. durch die Möglichkeit für die Behörden, Regeln zur Beleuchtung der Reklamen festzulegen.
  • Es stellt sicher, dass die Werbung den für die Bieler Identität zentrale Grundsatz der Zweisprachigkeit berücksichtigt.

Stolz darüber, bilingue zu sein!

  • Die Zweisprachigkeit ist Teil von Biels Identität. Wir leben die Zweisprachigkeit im Alltag und wir sind stolz darüber.
  • Die Zweisprachigkeit ist in der Berner Verfassung verankert. Die Verwaltung der Stadt Biel, die lokalen Medien, die Politik und der Sport sind bilingue. KMU und Unternehmen geben sich grosse Mühe, die Zweitsprachigkeit leben zu lassen. Warum sollte die Werbung eine Ausnahme davon sein ?
  • Die Zweisprachigkeit ist ein grosser Trumpf für unsere Stadt. Sie fällt aber nicht vom Himmel: gewisse Regeln sind notwendig, um ein ausgewogenes sprachliches Umfeld zwischen Deutsch und Französisch zu gewährleisten.
  • Diese Abstimmung bietet die Möglichkeit zu zeigen, dass wir an unsere Zweisprachigkeit festhalten, dies nicht nur in den Worten, sondern auch in den Taten.

Reglement über die Reklame – Um was geht es überhaupt?

  • Das Reglement über die Reklame ist nur auf baugesuchspflichtige Werbungen anwendbar. Dabei geht es vor allem um die grossen Werbeplakate des Typen APG/SGA sowie um Firmenschilder und Reklamen auf eigene Rechnung.
  • Werbungen für kulturelle Events oder Wahlplakate, sowie die mobilen Plakate in der Stadt sind temporärer Natur und sind nicht vom Reglement betroffen.
  • Eine Erhebung, die durch die PSR am 29. Mai im Stadtzentrum durchgeführt wurde, zeigt, dass die grosse Mehrheit der betroffenen Plakate (ca. 90%) durch Firmen gebraucht wird, welche ihren Sitz nicht in Biel haben. Nur 23% der APG/SGA-Reklamen sind auf Französisch oder zweisprachig. Dies ist weit vom Anteil der Französischsprachigen in der Stadt Biel (43%). (Anzahl berücksichtigten Werbungen: 204).
  • Die Reklame der lokalen wirtschaftlichen und kulturellen Akteure die Zweisprachigkeit weitgehend einhalten.

JA zu einer pragmatischen Vision der Zweisprachigkeit!

  • In Biel haben wir eine pragmatische Vision des Bilinguismus. Wir möchten zwei starke Sprachgemeinschaften, welche zusammenleben und sich ergänzen. Wir möchten, dass sich Frankophone und Deutschsprachige zuhause und anerkannt fühlen, sowie dass beide Sprachen ausgeglichen im öffentlichen Raum präsent sind.  
  • Die Bieler Behörden haben es mehrmals versichert: diese pragmatische Vision wird auch in der Umsetzung des Reglements über die Reklame wegleitend sein.
  • Es wird Handlungsspielraum in der Anwendung des Reglements über die Reklame geben. Werbende werden nicht gezwungen sein, vollständig zweisprachige Plakate aufzusetzen oder jeden Satz zu übersetzen. Formulierungen wie etwa 50% deutschsprachig und 50% französischsprachig oder “ouvert le Sonntag” halten die Zweisprachigkeit auch ein.
  • Es ist falsch zu behaupten, Formulierungen wie etwa « Ici c’est Bienne » oder « jamón ibérico » seien in Zukunft verboten.
  • Der Kanton Bern ist der Ansicht, der Entwurf des Reglements sei mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Zweisprachigkeit vereinbar.

Grosse Werbetreibende müssen unsere Zweisprachigkeit einhalten!

  • Gemäss den grossen Werbetreibenden stelle der Grundsatz der Zweisprachigkeit in der Reklame einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit dar. Sie lassen jedoch drei Punkte aus: 
  • Erstens ist der Grundsatz der Achtung der Landessprachen ebenfalls in der Bundesverfassung und die Zweisprachigkeit in der Bernischen Verfassung verankert.
  • Zweitens ist die Wirtschaftsfreiheit nicht absolut: Einschränkungen sind tolerierbar (z.B. etwa Limitierung der Tabakwerbung).
  • Drittens muss festgehalten werden: zu tolerieren, dass die grossen nationalen Werbefirmen die Regeln der Zweisprachigkeit nicht einhalten, stellt eine Verachtung der lokalen Wirtschafts- und Kulturakteuren dar. Es bedeutet auch, dass eine grosse Wettbewerbsverzerrung toleriert würde.
  • Der Kanton Bern war stets der Ansicht, der Entwurf des Reglements sei mit der Bernischen Verfassung vereinbar.
  • Dieses Reglement ist für gesamtschweizerische Unternehmen eine Chance, ihren für die Region Biel wichtigen Bezug zur Zweisprachigkeit zu hinterfragen.

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