Bei einer der Abstimmungsvorlagen vom 27. September gibt es ein Déjà-vu-Gefühl: Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zwecks Erhöhung der Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten erinnert vage an eine Initiative der SVP, welche das Stimmvolk im November 2013 deutlich abgelehnt hatte. Diese Initiative sollte es Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, ermöglichen, Beträge von den Steuern abzuziehen, die jenen für die Fremdbetreuung entsprechen. Förderung eines patriarchalischen Familienmodells damals, “Förderung hochqualifizierter Frauen” (in den Worten des Schweizerischen Gewerbeverbands) heute. Und eine Konstante: ein Steuergeschenk für die Reichsten auf Kosten von Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Denn obwohl die in diesem neuen Gesetz vorgesehenen Abzüge (die insbesondere von der SVP, der CVP und der FDP unterstützt werden) nur weniger als 6% der Schweizer Haushalte zugutekommen, stellen sie dennoch eine beträchtliche Summe dar. Tatsächlich würden sich die durch ein solches Gesetz entstehenden Steuerausfälle auf 350 Millionen Franken belaufen, wovon mehr als 70 Millionen Franken von den Kantonen getragen würden. Diese Summe muss, auf die eine oder andere Weise kompensiert werden, dies eher damit, dass sie den verbleibenden 94% der Haushalte belastet werden als auf andere Weise… Darüber hinaus ist das angeblich “feministische” Argument, dass eine solche Massnahme den Frauen zugutekäme, bestenfalls falsch, schlimmstenfalls skandalös. Seine Verwendung zur Verteidigung von Ideen, bei der nur die Oberschicht profitiert, ist irreführend und muss als solches angeprangert werden. Weder Frauen noch Männer in Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen werden vom Inkrafttreten dieses Gesetzes profitieren. Bekräftigen wir am 27. September – wie im Jahr 2013 –unsere Position gegen eine unfaire und elitäre Steuerpolitik!
Manon Cuixieres, Stadtratskandidatin JUSO